COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz

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25.03.2020 | Betriebe, die wegen der Corona-Pandemie zahlungsunfähig werden, müssen nicht mehr innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden. Das steht im „COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz“, dem der Bundesrat voraussichtlich Freitag zustimmt. Die Details kennt Ecovis-Rechtsanwalt Thomas Schinhärl in Regensburg.
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