Diffamierung von Arbeitgebern: Arbeitnehmern droht Kündigung
Wer seinen Arbeitgeber öffentlich diffamiert, überschreitet die Grenzen der freien Meinungsäußerung. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Das hat kürzlich das Landesarbeitsgericht Thüringen klargestellt. Die Hintergründe der Entscheidung erklärt Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff in Rostock.