BGH: Werbung für Fernbehandlungen im Ausland ist unzulässig
Werbung für umfassende ärztliche Fernbehandlungen per App durch Mediziner im Ausland verstößt gegen geltendes Recht. Denn sie ist zu pauschal angelegt und noch kein allgemeiner medizinischer Standard. Dabei geht es um Marktverhaltensregelungen, die dem Gesundheitsschutz dienen, so der Bundesgerichtshof.