Steuervorteile für E-Autos gelten nicht für die Umsatzsteuer
Die Steuervorteile für E-Autos sind sehr attraktiv. Hier gibt sich der Staat spendabel. Doch die Vorteile gelten nicht für die Umsatzsteuer. Der Staat will seine fast 170 Milliarden Euro Umsatzsteuer pro Jahr behalten. Deshalb Das stellt das Bundesfinanzministerium in seinem aktuellen Schreiben vom 7. Februar 2022 klar.