Vorsteuerabzug bei Baumaßnahmen durch Ehegatten
Ewiges Streitthema: der Vorsteuerabzug bei Maßnahmen von Ehegatten auf dem gemeinsamen Grundstück. Im ersten Fall waren die Eheleute jeweils hälftige Miteigentümer eines unbebauten Grundstücks, auf dem sie ein gemeinsames Gebäude errichteten.