Ein-Prozent-Regel bei Pickup: Der „Anscheinsbeweis“ greift
Steht ein betrieblich genutztes Fahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, greift der Anscheinsbeweis. Dann ist die Ein-Prozent-Regel anzuwenden. Andernfalls muss der Steuerpflichtige aktiv beweisen, dass er das Fahrzeug nicht privat nutzt. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Ecovis-Steuerberater Thorsten Blümel erklärt die Details.