Einjährige Nutzungsdauer für Laptop und Co. – was in der Praxis zu beachten ist
Seit einem Jahr können Unternehmen die einjährige Nutzungsdauer für Laptops oder Bildschirme ansetzen. So können sie bereits im Jahr der Anschaffung Steuern sparen. In der Praxis führte das zu vielen Fragen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dazu am 22.02.2022 Stellung genommen. Die Details erläutert Ecovis-Steuerberater Christian Kehnappel in Bergen auf Rügen.