München/Peking – Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Sozialversicherung: Wer Mitarbeiter nach China entsendet oder wer überlegt, in China ein neues Betätigungsfeld zu finden, sollte sich rechtzeitig mit den rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten auseinandersetzen.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto. Nicht nur, dass die Regelung zu schmerzhaften Einbußen führt, sie verursacht auch immensen Aufwand.