Dachintegrierte Photovoltaikanlage gilt doch als bewegliches Wirtschaftsgut
Die Finanzverwaltung hat jetzt bundeseinheitlich entschieden, dass dachintegrierte Photovoltaikanlagen, die so genannten „Solarziegel“, ertragsteuerlich doch selbstständige, vom Gebäude losgelöste und damit bewegliche Wirtschaftsgüter sind. Die maßgebenden Stimmen der Finanzverwaltung werfen damit die bisherige Sicht, dass dachintegrierte Photovoltaikanlagen unselbständige Bestandteile des Gebäudes seien und daher der Herstellungsaufwand dafür entweder Gebäudeherstellungskosten oder Gebäudeerhaltungsaufwendungen sei, „über Bord“. Bei […]