Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen
Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf eine Altersrente anzurechnen und können bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen. Dies hat das Sozialgericht Mainz mit Urteil vom 27.11.2015 entschieden (Az.:S 15 R 389/13).