Das Ringen hat ein Ende: Am 14. Oktober 2016 stimmte der Bundesrat über die Reform der Erbschaftsteuer ab, die das Bundesverfassungsgericht eigentlich bis zum 30. Juni 2016 eingefordert hatte. Mit der neuen Gesetzesvorlage dürfte nun endlich für Unternehmen Planungssicherheit bestehen – zumindest vorerst.
Das OLG Hamburg hat durch Beschluss vom 08.10.2013 – 2 W 80/13 entschieden, dass ein Testierwille nicht dadurch begründet werden kann, dass auf eine Karte verschiedene Aufkleber vom Verstorbenen aufgebracht werden, welche einen Dritten als „Haupterbe” ausweisen.