Ermäßigte Umsatzsteuer auf Gas und Wärme: Abrechnungen unbedingt kontrollieren
Noch bis zum 31. März 2024 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben statt 19 Prozent für Gaslieferungen. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, welche Regeln genau gelten und wie die Abrechnungen der Energieversorger aussehen müssen. Ecovis-Steuerberaterin Veronika Lippacher in Erding erklärt, auf was Unternehmen dabei achten müssen.