Wie auch hierzulande üblich, müssen für chinesische Mitarbeiter Arbeitsverträge aufgesetzt werden. Allerdings sind die rechtlichen Vorgaben nicht immer einfach umzusetzen. Einerseits ist das noch junge Gesetz in Teilen vage formuliert, andererseits fehlen belastbare Urteile, an die Unternehmer sich halten könnten.
München/Peking – Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Sozialversicherung: Wer Mitarbeiter nach China entsendet oder wer überlegt, in China ein neues Betätigungsfeld zu finden, sollte sich rechtzeitig mit den rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten auseinandersetzen.