Profitieren Sie vom TSVG: So rechnen Sie offene Sprechstunden ab
Seit 1. September 2019 müssen Ärzte mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten. Details zur Vergütung, Abrechnung und für wen dies gilt, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung veröffentlicht.