Fiktive Mängelbeseitigungskosten: Was gilt beim Kaufen und Bauen?
Der Bundesgerichtshof hat bereits 2018 entschieden, dass sich der Schadensersatzanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten beim Hausbau nicht geltend machen lässt. Nun musste er klären, ob dies auch für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung gilt.