Grundsteuer: Bayern verabschiedet sein Flächenmodell
Das Bundesland Bayern hatte im Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuer die Öffnungsklausel durchgesetzt. Damit können die Länder eigene Landesgesetze für die Grundsteuer verabschieden. Am 24.11.2021 hat der Bayerische Landtag das landeseigene Grundsteuergesetz beschlossen. Bayern wählt ein reines Flächenmodell ohne Grundsteuer C.