Fortbildung im Ausland: Ärzte müssen an A1-Bescheinigung denken
Ärzte machen sich bei einer Fortbildung im Ausland oft Gedanken über die berufsrechtliche Anerkennung. Dabei sollten sie aber auch die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben kennen und unbedingt beachten, denn für jeden beruflich bedingten Grenzübertritt, auch ins EU-Ausland, ist grundsätzlich eine „A1-Bescheinigung“ notwendig.