Die Erwachsenenadoption – Der maßgebliche Zeitpunkt für die Geschäftsfähigkeit des Annehmenden bei der Antragstellung
Nach aktueller Rechtsprechung müssen bei einer Adoption der Annehmende sowie der Anzunehmende geschäftsfähig sein. Im Einzelfall reicht es jedoch aus, wenn nur der Anzunehmende im Zeitpunkt der Antragstellung geschäftsfähig ist. – Dies insbesondere dann, wenn der Annehmende zwischen der notariellen Beurkundung seines Antrages auf Annahme des Anzunehmenden und der Antragstellung als solcher beim zuständigen Familiengericht […]