Grundsteuer: Hamburg entscheidet sich für „Wohnlagenmodell“
Die Hamburgische Bürgerschaft hat am 18.08.2021 ein eigenes Gesetz zur Grundsteuer verabschiedet. Das „Wohnlagenmodell“ berücksichtigt neben der Fläche des Grundstücks und der genutzten Fläche der Gebäude auch die Wohnlage der Immobilie.