Gewerbesteuer: Müssen Betriebe Kosten für ihren Messestand hinzurechnen?
Viele Unternehmen präsentieren sich und ihre Produkte auf Messen. In der Vergangenheit stellte sich dabei die Frage, welche Folgen das für die Gewerbesteuer hat. Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Unternehmen müssen keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen, also etwa Miete, für Messestände und Messestandflächen vornehmen – es gibt aber Ausnahmen.