Verkauf von Ackerstatusrechten fällt nicht unter die Pauschalierung!
Der Verkauf von Ackerstatusrechten fällt nach einem Urteil des Finanzgerichtes Schleswig-Holstein vom 15.09.2016 – Az. 4 K 16/14, nicht unter den Anwendungsbereich der Durchschnittsatzbesteuerung nach § 24 UStG.