Internetnutzung minderjähriger Kinder
Nutzt ein minderjähriges Kind das Internet seiner Eltern, so müssen diese im Rahmen der ihnen obliegenden Aufsichtspflicht dafür Sorge tragen, dass ihr Kind nicht widerrechtlich an sogenannten Tauschbörsen teilnimmt und Audio-Dateien der Öffentlichkeit zugänglich macht. Den Eltern obliegt die Pflicht