Hausarztzentrierte Versorgung: Ärzte müssen die Verträge genau kennen
Ärzte, die an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teilnehmen, müssen überprüfen, ob sich der Leistungsinhalt des HzV-Vertrags geändert hat. Allerdings gilt das nicht uneingeschränkt und jederzeit.