Hinweisgeberschutzgesetz: Ab 17. Dezember 2023 auch für kleinere Unternehmen verpflichtend
Bis zum 17. Dezember 2023 müssen kleinere Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen. Es trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen schrittweise dazu, eine interne Meldestelle einzurichten. Diese mussten zunächst nur große Unternehmen installieren. Was kleinere Unternehmen jetzt tun müssen, das erklären die Ecovis-Experten.