Bundesgerichtshof erklärt: Das Leben kann nie ein Schaden sein
Der Sohn eines über Jahre künstlich ernährten, schwer dementen Patienten hatte die behandelnden Ärzte auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt – ohne Erfolg. Das menschliche Leben ist – so das Gericht – ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig.