Corona-bedingt sinkende Lohnsummen? Betriebsvermögen bleibt dennoch von der Erbschaftsteuer verschont
Vererbte Betriebe müssen keine zusätzliche Erbschaftsteuer befürchten, wenn die Lohnsummen Corona-bedingt sinken. Das regelt ein Erlass der Länderfinanzbehörden. Was genau darin steht und welche Betriebe die Länderfinanzverwaltungen verschont, erklärt Ecovis-Steuerberater Jan Brumbauer in Falkenstein.