Zehn Jahre „Haft“ für Betriebsvorrichtungen
Die obersten Finanzrichter in München haben vor wenigen Tagen ein erstinstanzliches Urteil aus Niedersachsen aus 2009 bestätigt, dass Fütterungs- und Lüftungsanlagen eines Schweinestalls für zehn Jahre der Vorsteuerüberwachung unterliegen. Streitpunkt ist hier der Weiterlesen auf ecovis.com (Steuerberatung für die Landwirtschaft)