Gewinn aus marktüblichem Verkauf einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein Arbeitslohn
Mitarbeiterbeteiligungen sind häufig ein Mittel zur langfristigen Bindung sowie zur Beteiligung von Führungskräften am Erfolg des Unternehmens. Doch was passiert, wenn das Unternehmen die Anteile zurückkauft? Steuerlich betrachtete das Finanzamt den dabei erzielten Gewinn als steuerpflichtigen Arbeitslohn, der Bundesfinanzhof sieht dies jedoch differenzierter.