Verspätungszuschlag bei der Steuererklärung: Der Ermessungsspielraum des Finanzamts
Geben Steuerpflichtige ihre Steuererklärung zu spät ab, erhebt das Finanzamt unter Umständen einen Verspätungszuschlag. Hierfür gibt es einen Ermessensspielraum. Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass es bei der Ermessensausübung jedoch auch davon abhängt, ob es sich um eine Nachzahlung, Nullsteuer oder Erstattung handelt. Die Auswirkungen des Urteils für Steuerpflichtige erklärt Ecovis-Steuerberater […]