Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabel-TV: Mieter müssen eigene Verträge abschließen
Das Gesetz zur Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ für Kabelgebühren gilt seit dem 1. Dezember 2021. Die Übergangsfrist läuft noch bis zum 30. Juni 2024. Dann müssen Mieter eigene Verträge abschließen und Vermieter müssen rechtzeitig die Sammelverträge kündigen.