Betriebsprüfung: Was Ärzte Finanzbeamten zeigen müssen
Betriebsprüfer dürfen im Einzelfall von Ärztinnen und Ärzten sogar Unterlagen einfordern, die gar nicht aufbewahrungspflichtig sind. Dazu liegt ein Beschluss des Bundesfinanzhofs vor. Die Finanzbeamten dürfen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Form sie solche Unterlagen verlangen.