Schwangerschaftsabbrüche: Mediziner dürfen offen und umfassend informieren
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll bald möglich sein. Denn das Bundeskabinett hat jetzt die Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen. Paragraph 219a Strafgesetzbuch (StGB) entfällt.