Der Prüfbericht – warum Sie ihn nicht einfach abheften sollten!
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Arbeitsentgelt richtet sich grundsätzlich nach dem Steuerrecht. Lohnsteuerprüfung und Sozialversicherungsprüfung werden jedoch nicht immer im Gleichklang durchgeführt. Steuerpflichten, die aufgrund einer Lohnsteuerprüfung festgesetzt werden, lösen fast immer auch Beitragspflichten in der Sozialversicherung aus.