So korrigieren Sie Ihre Rechnung bei falschem Umsatzsteuerausweis
Ein Unternehmer, der einen falschen Umsatzsteuerbetrag auf seiner Rechnung ausgewiesen hat, muss den zu viel eingenommenen Betrag an den Leistungsempfänger zurückzahlen. Erst dann ist die Rechnung wirksam berichtigt.