Umsatzsteuer 2021: Zurück zu 19 und sieben Prozent – was Unternehmer beachten müssen
Zum 1. Januar 2021 endet die befristete Umsatzsteuersenkung aus dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz. Unternehmer sollten vor allem bei Rechnungstellung mit Anzahlungen, Teilleistungen und Gutscheinen achtgeben. Das und was vor allem auf die Gastronomie zukommt, erläutert Ecovis-Steuerberaterin Ines Frenzel in Neubrandenburg.