Rentenrückzahlung wegen grober Fahrlässigkeit im Rentenantrag
Angaben in Rentenanträgen müssen präzise sein. Geben Rentnerinnen und Rentner unvollständige oder fehlerhafte Anträge ab, darf die Deutsche Rentenversicherung Bund Rentenrückzahlungen wegen grober Fahrlässigkeit einfordern.