Vorweggenommene Erbfolge: Strenge Regeln bei Beteiligung von Minderjährigen
Ärzte übertragen ihren Kindern gern vorab und steuerfrei Anteile an ihrer Praxis. Die Verträge müssen wie unter Fremden geschlossen sein. Welche Kriterien bei Minderjährigen zu erfüllen sind, klären neue Urteile der Finanzgerichte.