Lieferkettengesetz: Worauf sich deutsche Unternehmen ab 2023 einstellen sollten
Das Bundeskabinett hat sich am 27. Mai 2021 auf die endgültige Fassung des Sorgfaltspflichtengesetzes – bekannt als Lieferkettengesetz – geeinigt. Unternehmen müssen künftig innerhalb ihrer Lieferkette die Einhaltung der Menschenrechte sicherstellen. Die Regeln sind weniger streng als erwartet. Die Bußgelder für Vergehen sind hoch.