Beratertätigkeit als abhängige Beschäftigung – wann droht Sozialversicherungspflicht?
Eine Beratertätigkeit gilt als selbstständige Tätigkeit. Das trifft aber nicht unbedingt auf die Sozialversicherung zu: Nach Ansicht der Sozialgerichte kann eine Beratertätigkeit durchaus eine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Dieser Ansicht ist das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Was das für Berater und Unternehmen, die Berater beauftragen, bedeutet, fasst Andreas Islinger, Leiter der Rentenberatung bei Ecovis zusammen.