„Divers“ in Stellenanzeigen: Warum Arbeitgeber das dritte Geschlecht beachten müssen
Seit Anfang 2019 müssen Unternehmen in Stellenanzeigen neben der männlichen und weiblichen Form auch das dritte Geschlecht divers angeben. Das ist so gesetzlich geregelt. Ist das nicht der Fall, können Geschädigte Entschädigungszahlungen einfordern, wie ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs zeigt.