Investitionsabzugsbetrag: Uneinigkeit bei der Ermittlung der Gewinngrenze
Für die Gewinngrenze des Investitionsabzugsbetrags ist der Steuerbilanzgewinn und nicht der steuerliche Gewinn maßgeblich. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden – und damit anders, als etwa das Finanzgericht Niedersachsen.