Wie Ärzte die Steuerlast in ihrer Steuererklärung mindern können
Der Gewinn aus einer (Zahn-)Arztpraxis unterliegt zusammen mit etwaigen anderen Einkünften der privaten Einkommensteuer. Private Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen lassen sich hierbei teils steuermindernd zum Abzug bringen.