Totalverlust bei Photovoltaikanlagen: Welche steuerlichen Regeln gelten?
Bei der Beurteilung, ob eine Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb einer Photovoltaikanlage vorliegt, legen die Finanzbehörden einen Prognosezeitraum von 20 Jahren zugrunde. Lässt sich keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen, können Betreiberinnen und Betreiber ihre Verluste nicht geltend machen, urteilte das Finanzgericht Baden-Württemberg. Was das für Anlagenbetreiber bedeutet, erklärt Alexander Kimmerle, Steuerberater bei Ecovis in Kempten.