Steuerstundung

04.02.2022 | Das Bundesfinanzministerium will die steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter verlängern. Was der Entwurf des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes enthält, erläutert Ecovis-Steuerberaterin Annette Bettker in Rostock. Und sie weiß, was der Finanzminister auf alle Fälle schon verlängert hat.
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Steuerstundung: Bis 30. Juni 2021 ohne Nachweis beantragen
24.03.2021 | Betriebe, die unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden, können bei ihrem Finanzamt zinslose Steuerstundungen und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen beantragen. Noch bis 30. Juni 2021 brauchen sie dazu nur ein einfaches Schreiben ans Finanzamt schicken.weiterlesen...