Steuerzinsen

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08.07.2022 | Für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen sind nur noch 1,8 Prozent statt bislang sechs Prozent jährlicher Zins fällig. Dies gilt rückwirkend zum 01.01.2019. Der Bundesrat hat am 08.07.2022 dazu der Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung zugestimmt. Ecovis-Steuerberater Torsten Sonnenberg in Halle/Saale kennt die Details.
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Nachzahlungszinsen: bald nur noch 1,8 Prozent, statt 6 Prozent
24.02.2022 | Die Finanzämter dürfen ab 2019 nicht mehr so hohe Nachzahlungszinsen berechnen. Statt sechs Prozent dürfen sie künftig nur noch 1,8 Prozent verlangen. Das steht in einem aktuellen Gesetzesentwurf aus dem Bundesfinanzministerium. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltenden sechs Prozent Steuerzinsen pro Jahr als verfassungswidrig erklärt. Die Details kennt Ecovis-Steuerberater Alexander Kimmerle in Kempten.weiterlesen...

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Bundesverfassungsgericht: Sechs Prozent Steuerzinsen sind verfassungswidrig
18.08.2021 | Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sechs Prozent Steuerzinsen pro Jahr verfassungswidrig sind. Die Finanzämter dürfen ab 2019 nicht mehr so hohe Steuerzinsen berechnen. Jetzt muss der Gesetzgeber einen niedrigeren Steuerzinssatz festlegen. Was ab wann gilt und wie sich Steuerzahler zu viel gezahlte Zinsen zurückholen können, erklärt Ecovis-Steuerberater Alexander Kimmerle in Kempten.weiterlesen...