Reform des Stiftungsrechts: Jetzt handeln
Die vor kurzem beschlossenen neuen Regelungen gelten auch für Bestandsstiftungen. Daher sollten die rechtlichen und steuerlichen Berater spätestens jetzt aktiv werden, um notwendige Satzungsänderungen noch rechtzeitig anzustoßen. Die Details kennt Andreas Hintermayer, Rechtsanwalt, Steuerberater und Justiziar bei Ecovis in München.