Praxiseinbringung: Steuerlich günstig nur mit Zulassungsübertragung
Bringen Ärzte ihre Praxis in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ein, dann übernimmt das MVZ häufig auch das Praxisvermögen. Deckt die Praxiseinbringung stille Reserven auf, dann drohen Steuerzahlungen. Das lässt sich vermeiden, wenn die vertragsärztliche Zulassung mit übergeht – auch wenn Ärzte über diese eigentlich nicht verfügen können.