Photovoltaikanlage: Kein Vorsteuerabzug bei Stromspeicher für private Investoren
Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) und ein damit verbundener Stromspeicher (oder eine Batterie) sind kein einheitliches Wirtschaftsgut und damit getrennt voneinander zu beurteilen, so der Bundesfinanzhof. Dies ist vor allem für die umsatzsteuerliche Beurteilung relevant.