Verlust der EEG-Vergütung bei gleichzeitiger Stromsteuerbefreiung
Die Bundesregierung hat rückwirkend ab 1.1.2016 durch Änderung des EEG 2014 eine neue Regelung, das Strommarktgesetz, mit ins Gesetz aufgenommen. Netzbetreiber weisen seit geraumer Zeit in ihren Abrechnungen auf diese Neuregelungen hin.