Ohne Sturmschäden Steuern sparen
Mit einem Teil der jährlichen Holzeinnahmen können Forstwirte eine steuerfreie Rücklage bilden und so attraktive Steuer- und Zinsvorteile erzielen. Das Forstschädenausgleichsgesetz (ForstschAusglG), ganz exakt „Gesetz zum Ausgleich von Auswirkungen