Tierhaltungskooperationen bei Ehegatten-Gütergemeinschaft
Tierhaltungskooperationen stellen einen Sonderfall im Einkommensteuergesetz dar. Sie ermöglichen es, dass Landwirte sich zusammenschließen und freie Vieheinheiten übertragen. Die Einkünfte sind dann trotzdem noch landwirtschaftlich, nicht gewerblich. Eine Gütergemeinschaft unter Ehegatten kann jedoch problematisch sein.